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Baurecht & Werkvertragsrecht

Was zählt zum Baurecht?

Wer hat nicht schon davon gehört, dass der Traum vom Eigenheim schon einmal zum Alptraum wird. Um dies zu verhindern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in allen Rechtsfragen, die vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens auftreten können, zur Seite. Rechtzeitiger Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist im Baurecht schon deshalb geboten, weil Fehler und Versäumnisse bei der Rechtswahrung erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Beteiligten haben können. Wir tragen als ihre Rechtsanwälte dafür Sorge, dies zu vermeiden.

Weiterführende Informationen zum Baurecht

Weiterführende allgemeine Informationen zum Thema Baurecht erhalten Sie auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Baurecht, unter Baurecht.de oder beim Baurecht-Ratgeber.

Werkvertragsrecht, was ist das?

Eng verwandt mit dem Baurecht ist das Werkvertragsrecht. So sind Werkverträge häufig im Baubereich anzutreffen, denn Hauptanwendungsbereiche für das Werkvertragsrecht sind Arbeiten, die an unbeweglichen Sachen vorgenommen werden. Weitere bekannte Einsatzgebiete von Werkverträgen sind Vereinbarungen über Reparaturarbeiten, Architektenverträge, Fertighausverträge oder Beförderungsverträge, um nur einige wenige zu nennen.

Können wir Ihnen helfen?

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