Zivilrecht

Das Zivilrecht beschreibt die rechtliche Verbindung zweier oder mehrerer Bürger oder Unternehmen zueinander. Es geht also nicht um das Recht gegen eine Obrigkeit, sonder um die die Beziehung Gleichgestellter untereinander. Pacta sunt servanda (auf deutsch: Verträge sind bindend). Dieser Satz ist als Grundsatz zunächst einmal richtig. Wann aber ist ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen? Und sind wirklich alle Bestandteile des Vertrages für die Vertragsparteien bindend? Welche Ansprüche haben ich im Konfliktfall und wie setze ich sie durch.

Diese Fragen stellen sich zuweilen schneller als gedacht, besonders häufig im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Versicherungsrecht, Reiserecht oder Gesellschaftsrecht. Aber auch das Erb- oder Familienrecht gehören hier her.

Unsere Mandanten beraten wir daher nach Möglichkeit bereits im Stadium der Vertragsanbahnung, denn hier werden regelmäßig die entscheidenden Weichen für Erfolg und Misserfolg einer sich anschließenden Vertrags- oder auch längeren Geschäftsbeziehung gestellt. Ist ein Vertrag erst einmal geschlossen, kommt es leider nur allzu oft dazu, dass eine der Vertragsparteien - aus welchen Gründen auch immer - die ihr obliegende Vertragspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt. Ein Rechtsstreit ist dann schon fast vorprogrammiert. Und spätestens jetzt sollte der Vertrag einer qualifizierten anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

 

In (allgemein) zivilrechtlichen Fragen stehen Ihnen alle Fachanwälte unser Kanzlei zur Verfügung: Rechtsanwälte Dr. Mathias LorenzAchim LorenzJörg Schardey und Nikolaus Simons zur Verfügung. 

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