Fachanwälte

In der Rechtsanwaltskanzlei SCHARDEY | SIMONS | LORENZ verfügen alle Anwälte über Zusatzqualifikationen zum Fachanwalt. Rechtsanwalt Jörg Schardey ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Mathias Lorenz Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, Rechtsanwalt Nikolaus Simons ist Fachanwalt für Familienrecht und Achim Lorenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. So können Sie sicher sein, bei uns zu jedem Fachgebiet die größtmögliche Expertise und einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu finden.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, denen die Bezeichnung "Fachanwalt" von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Rechtliche Grundlage ist die Fachanwaltsordnung. 
Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt bestimmten Qualitätsstandards. So setzt die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus. Weitere Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind ferner besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse, die durch Prüfungen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden müssen. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.