Diesel-Abgasskandal

Als „Clean Diesel“ hatte VW vor einigen Jahren seine Fahrzeuge beworben. Seit Jahren ist mit dem Bekanntwerden des Abgasskandals klar: So sauber sind die Dieselmotoren nicht.

Inzwischen hat sich der Abgasskandal als einer der größten Umwelt- und Industrieskandale der jüngeren deutschen Geschichte entpuppt und den gesamten Rechtsmarkt und auch den Umgang der Gerichte mit Massenverfahren revolutioniert.

In den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns und anderer Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Fiat-Chrysler und Opel wurden illegale Abschalteinrichtungen eingebaut, die erkennen, dass sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dort die Abgaswerte derart manipulieren, dass den Prüfern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespielt wird.

Die Erfolgsaussichten für Verbraucher sich dagegen zu wehren sind stetig gestiegen. Die Rechtsprechung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat auch am Bundesgerichtshof (BGH) eine verbraucherfreundliche Wende eingeleitet - und das nach knapp acht Jahren Diesel-Abgasskandal. Am 26. Juni 2023 hat der BGH neu entschieden: Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, in denen beispielsweise eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung temperaturgesteuert ("Thermofenster") manipuliert, ist ein Schaden entstanden. Nach dem BGH-Diesel-Urteil kann ihnen daher ein Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zustehen.

 

Seit dem 27. November 2023 hat der BGH zudem für Klarheit im Abgasskandal von Fiat (jetzt: Stellantis) gesorgt: Eigentümer von Wohnmobilen können Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn im Basisfahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Nutzen Sie unsere Erfahrung zur aktuellen Rechtsprechung, um Ihre Ansprüche abklären zu lassen und ggf. der Gefahr einer möglichen Verjährung entgegenzutreten. 

 

Mit den Rechtsanwäten Nikolaus Simons und Achim Lorenz finden Sie bei uns kompetente und sehr erfahrenen Partner für das Thema Diesel-Abgasskandal. Hunderte Verfahren haben wir erfolgreich für unsere Mandanten geführt. Dabei zeichnete uns aus, das jeder Sachbearbeiter auch vor Gericht Ihre Interessen selbst vertritt. Das unterscheidet uns von den sog. Dieselgroßkanzleien, die das nicht gewährleisten können.

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