Jedermann kennt die Hochglanzprospekte mit hohen Renditeversprechen. Es geht um „garantiert“ erfolgreiche Steuerspar- und Bauherrenmodelle. Renditeträchtige Immobilienfonds werden angeboten. Häufig entpuppen sich Immobilien als „Schrott-Immobilien“ und am Ende steht ein wirtschaftliches Fiasko.
Wenn Investitionskonzepte ins Leere gehen, fragen sich Anleger oft:
- Sind meine Finanzprobleme allein von mir zu tragen, oder steht mein Anlagevermittler/-Berater in einer Haftungspflicht?
- Bei der Beratung für meine Anlageentscheidung wurden mir wichtige Details vorenthalten. Kann ich im Nachhinein Haftungsansprüche geltend machen?
- Mein Anlageziel und meine Vermögenssituation wurden von meinem Berater / Vermittler nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb bin ich nun in finanziellen Schwierigkeiten. Welche Ansprüche habe ich gegen meinen Anlagevermittler/-berater?
- Im Prospekt wurden unvollständige, widersprüchliche oder falsche Informationen gegeben. Greift für meinen Fall für die sogenannte Prospekthaftung?
Sollten Sie durch eine Kapitalanlage wirtschaftlich ruiniert oder zumindest erheblich geschädigt worden sein, prüfen wir für Sie, ob und gegen wen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, um Sie dann entsprechend zu beraten und zu vertreten.
Rechtsanwalt Achim Lorenz ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätig und verfügt daher über profunde Erfahrungen und Kenntnisse durch zahlreiche erfolgreich geführte Prozesse in diesem Rechtsgebiet.