Agrar - und Jagdrecht

Kaum in einem anderen Berufszweig gibt es so viele Sonderregelungen wie für den landwirtschaftlichen Unternehmer. Klarheit schafft hier ein Berater, der sich nicht nur mit den einschlägigen Gesetzen, sondern auch mit landwirtschaftlichen Strukturen auskennt. Stichworte zum Agrar- oder Landwirtschaftsrecht sind: Hofübergabe, Abgeltung der Abfindungsansprüche der weichenden Erben, Altenteil, betriebliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen oder erneuerbare Energien durch Windkraft, Solar- oder Biogasanlagen, Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch die öffentliche Hand, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen, Übergabe oder Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes, Verhinderung von Verlusten bei Prämienzahlungen oder Rechten.

Beim Thema Jagdrecht geht es in erster Linie um das Recht, die Jagd auszuüben. Gleichzeitig betrachtet ein Landwirt, dessen Felder von Wild beschädigt wurden, die Jagd aus seinem speziellen Blickwinkel. Ihm geht es verständlicherweise um den Ersatz des entstandenen Schadens durch den Jagdpächter. Jagd kann aber auch bedeuten, dass Unbeteiligte durch den Jäger oder seinen Jagdhund in einen Jagdunfall verwickelt werden. Diese und eine Vielzahl weiterer Themen erfordern Spezialkenntnisse, denn manche Regelung hat sich im Laufe der Jahrzehnte oder Jahrhunderte entwickelt und muss auch heute noch aus dieser speziellen Perspektive betrachtet werden. Oft hilft hier schon unser hohes Maß an Expertise, um auf dem Beratungs- und Verhandlungsweg manchen Rechtsstreit zu vermeiden.

 

Rechtsanwalt Jörg Schardey ist als Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Landwirtschafts- und Jagdrecht und nicht zuletzt als passionierter Jäger hier Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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