Was zählt zum Baurecht?
Wer hat nicht schon davon gehört, dass der Traum vom Eigenheim schon einmal zum Alptraum wird. Um dies zu verhindern, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in allen Rechtsfragen, die vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens auftreten können, zur Seite. Rechtzeitiger Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist im Baurecht schon deshalb geboten, weil Fehler und Versäumnisse bei der Rechtswahrung erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Beteiligten haben können. Wir tragen als ihre Rechtsanwälte dafür Sorge, dies zu vermeiden.
Werkvertragsrecht, was ist das?
Eng verwandt mit dem Baurecht ist das Werkvertragsrecht. So sind Werkverträge häufig im Baubereich anzutreffen, denn Hauptanwendungsbereiche für das Werkvertragsrecht sind Arbeiten, die an unbeweglichen Sachen vorgenommen werden. Weitere bekannte Einsatzgebiete von Werkverträgen sind Vereinbarungen über Reparaturarbeiten, Architektenverträge, Fertighausverträg oder die Verträge zur Fertigung von Möbeln, Werkzeugen oder auch Kleidung, um nur einige wenige zu nennen. Wir sprechen über Verträge, bei denen ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Für Fragen des Bau- oder Werkvertragsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Nikolaus Simons zur Verfügung, der über Jahrzehnte Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.