Homberger Straße 31 · 47441 Moers

Verbraucherschutzrecht

Verbraucher und Unternehmer, David und Goliath, Groß und Klein, Stark und Schwach...

 

Diese Gegensatzpärchen umschreiben das Verhältnis, um das es im Kern beim Verbraucherschutzrecht geht. Unsere Rechtsordnung trägt mit diesem Rechtsgebiet letztlich dem fairen Verlangen nach Waffengleichheit Rechnung. Dabei berücksichtigt man, dass es „auf dem Markt“ erfahrene und professionelle Mitspieler (der Unternehmer) gibt und eben jene, die für ihren täglichen Bedarf einkaufen (Verbraucher). Jeder kennt, wie in oben beschriebenen Gegensatzpärchen, Konstellationen, in denen erkennbar ist, dass eine Partei/Mannschaft/Kontrahent mitunter einfach mehr Überblick hat, gewiefter ist, einen Wissensvorsprung hat... Ziel des Verbraucherschutzrechtes ist es dabei zu gewährleisten, dass der grundsätzlich schutzwürdige Verbraucher mit eigenen Rechten ausgestattet ist, die ihm dabei helfen, gegen den sonst übermächtigen Gegner zu bestehen. Dem erfahrenen Unternehmer soll es nicht möglich sein, z.B. sein Risiko einfach so auf einen typischerweise eher unerfahrenen Verbraucher als Einkäufer zu schieben.

 

Klassische Themen in diesem Zusammenhang sind Gewährleistungsrechte bei gekauften Sachen. Aber auch die Wörter „Widerrufsrecht“ und „Verbraucherkredit“ spielen regelmäßig eine große Rolle.

 

In den letzten Jahren konnten mit unserer Unterstützung zahlreiche Kredit- und Darlehensverträge zu Gunsten unserer Mandanten widerrufen werden. So konnten zum Beispiel hohe Vorfälligkeitsentschädigungen umgangen und unnötig teure Zinszahlungen vermieden werden.

 

Hier finden Sie nachfolgend außerdem eine übersichtliche Broschüre des Bundesministeriums der Justiz zu dem Thema der Verbraucherrechte.

 

Auch der sogenannte „Dieselskandal“ ist vermutlich jedem schon einmal zu Ohren gekommen. Durch gezielte und widerrechtliche technische Hilfsmittel haben zahlreiche Autohersteller ihre Kunden, insbesondere Verbraucher, getäuscht. Wir haben über die letzten Jahre viele Mandate im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu einem guten Ende gebracht. Oft übrigens auch im Zusammenspiel mit dem sogennanten „Widerrufsjoker“. In nicht wenigen Fällen konnten wir so nämlich die Entschädigung im Dieselskandal noch erhöhen, indem wir im Verfahren den Kredit- oder Leasingvertrag wirksam aufgehoben haben. Wir sind dabei auf die Wahrnehmung der Mandanteninteressen in diesen Thematiken spezialisiert, gleichzeitig aber nicht so anonym und im Massengeschäft wie so manch andere „Internetkanzlei“. Entscheiden Sie selbst, ob Sie anonym in einem Masseverfahren als weitere „Nummer“ geführt werden wollen oder ob Sie nicht eventuell die Vorzüge einer mittelständischen Kanzlei und gleichzeitig exzellentes rechtliches Know-how einfach miteinander verbunden wissen wollen.

Können wir Ihnen helfen?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen und Rechtsgebieten oder möchten ganz unverbindlich über Ihren persönlichen Fall sprechen?
Jetzt Kontakt aufnehmen