Homberger Straße 31 · 47441 Moers

Kanzlei

Unsere Kanzlei

Seit fast 60 Jahren ist der Name Schardey am Niederrhein und darüberhinaus ein Begriff für kompetente, engagierte, persönliche und unabhängige Rechtsberatung. Als Präsident des Deutschen Anwaltsvereins hat Herr Dr. Schardey auch bundesweit Bekanntheit erlangt. Die mit Büros in Moers und Rheinberg ansässige und lokal tief verwurzelte Anwaltskanzlei besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die ihre Mandanten im gesamten Zivilrecht und Strafrecht gerichtlich und außergerichtlich betreuen.

Schwerpunkte der Kanzlei sind das Arbeitsrecht nebst dem damit eng verknüpften Sozialrecht (insb. Kündigungsschutz, Durchsetzung von Teilzeitanträgen, Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnisprüfung, Beratung bei Abmahnungen, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Vermeidung von Sperrzeiten), Baurecht/Werkvertragsrecht (z.B. Durchsetzung Ihrer Rechte bei mangelhaften Bauleistungen und Werkleistungen), Erbrecht, Landwirtschafts/Jagdrecht, Mietrecht (Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht) und Verkehrsrecht (z.B. Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen, verkehrsrechtliche Bußgeldangelegenheiten), Verbraucherrecht (Beratung im sog. Dieselskandal, Prüfung von Kreditverträgen hinsichtlich des sog. Widerrufsjokers und Beratung in anderen Angelegenheiten mit Verbraucherbezug), Wirtschaftsrecht (insbesondere internationales Kaufrecht) und das Strafrecht im Rahmen der Strafverteidigung im privaten und unternehmerischen Bereich.

Was nützt es dem Mandanten ein erkämpftes Urteil in den Händen zu halten, wenn die anschließende Zwangsvollstreckung nicht gelingt. Hoch spezialisiert ist die Rechtsanwaltskanzlei daher auch im Bereich des Forderungseinzugs bzw. im Bereich der Zwangsvollstreckung. Ein anderer Begriff ist insoweit auch das Anwaltsinkasso. Wie Mandanten uns und unsere Arbeit bewerten lesen Sie unter trustlocal.de oder bei Anwalt.de