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Erbrecht

Erbrecht, was ist das?

Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gehen in diesem Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Wir beraten und vertreten Sie als Erblasser, Erbe, Vorerbe oder Erbengemeinschaft in allen Belangen im Zusammenhang mit einer Erbschaft. Hierzu gehört insbesondere der gesamte Bereich der Verfügungen von Todes wegen, d. h. die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.Wir beraten und vertreten ebenso bei der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern und setzten ggf. diese Ansprüche gerichtlich durch. Weitere Stichworte in diesem Zusammenhang sind Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Testamentsvollstreckung, Erbausschlagung, Nachlassverbindlichkeit oder Erbschaftssteuer.

Bei Eintritt des Erbfalles sollten Sie an folgendes denken:
  • Benachrichtigung der Versicherungsunternehmen (z.B. Renten-, Lebens-, Krankenversicherung und eventuell Sterbekasse)Benachrichtigung der Banken, bei denen der Erblasser Konten unterhielt
  • Wurde ein handschriftliches Testament aufgefunden, dann muss dieses sofort beim zuständigen Amtsgericht abgeliefert werden.
  • Antrag beim Amtsgericht auf Testamentseröffnung
  • Liegt kein notarielles Testament vor, so sollte unverzüglich ein Erbschein beantragt werden, damit die Erbfolge nachgewiesen werden kann.
  • Zur Vermeidung von Nachteilen (insbesondere durch Ablauf von Fristen) sollten Sie Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt einholen
  • Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, die Erbschaft auszuschlagen, so sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder Notar in Verbindung setzen, da eine solche weitreichende Entscheidung gut durchdacht sein sollte.

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