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Internetrecht

Das Internet leistet für jeden von uns Unbeschreibliches. In seiner Entwicklung hat das Internet unsere Welt revolutioniert. Wie schon andere Errungenschaften der Menschheit birgt es aber auch Gefahren und hat negative Aspekte. Internetrecht ist kein Internetrecht. „Was?!“ wird man dort als Laie regelmäßig denken. Tatsächlich ist es aber wirklich so; das Internetrecht beschreibt lediglich eine Schnittstelle vieler echter Rechtsgebiete mit einem Bezug zum Internet. Dabei steht insbesondere oft im Fokus eine Verbindung zum Kaufrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und zum Datenschutzrecht.

 

Klassische Beispiele aus unserer Beratungen zum Internetrecht sind dabei oft verknüpft mit:

 

  • Kaufverträgen über das Internet
  • Abmahnungen wegen angeblich illegaler Downloads
  • Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern
  • Negative Bewertungen für Unternehmen oder Freiberufler
  • Medienrechtliche Fragestellungen
  • Kommentare oder Hatespeech auf Google oder Facebook und anderen.

 

Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie hier Fragen haben!

 

Hinter nachfolgendem Link finden Sie außerdem weitergehende Informationen zum Verbraucherrecht von den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Eine auch für den rechtlichen Laien verständliche Erklärung und Zusammenfassung der Thematik Verbraucher- und Internetrecht.

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