Der Staat hat in unserer Demokratie das Gewaltmonopol – Selbstjustiz ist kein Recht.
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht regelt unter anderem die Pflichten und Befugnisse des Staates in seiner Rolle des Beschützers der öffentlichen Ordnung und der Rechtschaffenden. Hierbei spielen nicht nur „klassische“ Delikte wie Mord und Totschlag eine Rolle – das Strafrecht und relevante Nebengebiete sind umfangreich und vielfältig. Das Strafrecht ist über die letzten Jahre und Jahrzehnte weiter gewachsen und hat sich, wie unsere Gesellschaft auch, selbst fortentwickelt. Dabei ist es als besonderes öffentliches Recht auch Bestandteil von Nebengesetzen wie z.B. im Betäubungsmittelrecht, Umweltstrafrecht, dem Infektionsschutzgesetz oder den Berufsordnungen wie der Bundesärzteordnung und ähnlichem.
Aber auch im unternehmerischen Bereich spielt das Strafrecht eine immer größere Rolle. Naturgemäß ist die Mehrheit unserer Mandanten sicherlich nicht vergleichbar mit Hoeneß, Zumwinkel, Kachelmann, Ackermann oder anderen Prominenten. Aber auch ohne diese Bekanntheit können Sie als Unternehmer schnell in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Ob nun ganz banal und zurzeit sehr häufig im Zusammenhang mit der sog. „Corona-Soforthilfe“ oder wegen sonstiger Zusammenhänge im Geschäftsverkehr; z.B.: der Gewerbeordnung, dem GmbH-Gesetz oder wettbewerbsrechtlicher Regelungen. Immer dann wenn man entweder unverschuldet in die Rolle des „Beschuldigten“ oder gar „Angeklagten“ gerät oder jedenfalls hierbei eine bestmögliche Verteidigung wünscht, ist man gut beraten sich an einen versierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu wenden.
Ansprechpartner ist bei uns zu diesen Themen Rechtsanwalt Laurenz Neumann.
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