Was versteht man eigentlich unter Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität und gehört so zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Wer hatte nicht schon einmal einen Autounfall oder musste sich einer Polizeikontrolle unterziehen?
Indes findet die rechtliche Auseinandersetzung nur höchst selten unmittelbar zwischen zwei Verkehrsteilnehmern statt. Überwiegend steht auf einer Seite der Auseinandersetzung eine Behörde (z.B die Fahrerlaubnis- oder Bußgeldbehörde), die Strafjustiz oder ein Versicherungsunternehmen. Hierbei handelt es sich um "starke" und "spezialisierte" Gegner, die Ihre Interessen wohl zu wahren wissen. Es stellen sich dann stets zahlreiche rechtliche Fragen, wie z.B.: Wer zahlt das Sachverständigengutachten ? Wer übernimmt die Reparaturkosten ? Wie viel Schmerzensgeld kann verlangt werden ? Sind Verdienstausfall oder Mietwagenkosten zu ersetzen ? Was geschieht bei einem Totalschaden ? Was ist zu tun bei MPU, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrverbot oder Geschwindigkeitsübertretung?
Verhaltensregeln bei einem Verkehrsunfall
Anlass für die Einschaltung eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts ist häufig ein Verkehrsunfall. Die nachfolgenden Verhaltenstipps sollte man kennen.
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
- Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
- Unfallbericht ausfüllen. Ein Formular finden Sie hier. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen!
- Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
- Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung.
- Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Was bedeutet eigentlich "Punkte in Flensburg"?
In der norddeutschen Stadt Flensburg wird das sog. Verkehrszentralregister geführt. Eingetragen werden dort alle Bußgelder in Höhe von mindestens 40 Euro sowie strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Meistens geben die Behörden im Bußgeldbescheid an, wie viele Punkte eingetragen werden. Aber: Auch ohne diese Angabe ist der Bußgeldbescheid wirksam und die Punkte werden eingetragen.
Wie viele Punkte jeweils einzutragen sind, bestimmt der Punkte-/Bußgeldkatalog, der den Verkehrsverstößen jeweils eine bestimmte Punktzahl zuordnet. Für kleinere Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw um 21 km/h gilt: 1 Punkt. Für Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr gibt es bis zu 7 Punkte. Gegen die fehlerhafte Eintragung kann man sich gerichtlich zur Wehr setzen. Eintragungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist, im Regelfall nach 2 Jahren, wieder getilgt. Die Löschungsfrist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Eintragungen bereits mit dem Urteil bzw. dem Erlass des Strafbefehls. Die Löschung von tilgungsreifen Punkten unterbleibt, solange neue, noch nicht tilgungsreife, Eintragungen vorhanden sind. Den jeweiligen Punktestand können Sie kostenlos in Flensburg erfragen. Notwendig sind lediglich die Angabe der Personalien (auch Geburtsdatum und Geburtsname) und die amtlich beglaubigte Unterschrift des Antragstellers.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie natürlich von uns. Werfen Sie ruhig auch einen Blick auf die Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und des ADAC. Verweisen möchten wir auch auf die Bußgeldtabelle, den Ratgeber zum neuen Bußgeldkatalog und den Promillerechner.