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Zivilrecht

Pacta sunt servanda (auf deutsch: Verträge sind bindend). Dieser Satz ist als Grundsatz zunächst einmal richtig. Wann aber ist ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen? Und sind wirklich alle Bestandteile des Vertrages für die Vertragsparteien bindend?

Diese Fragen stellen sich zuweilen schneller als gedacht, besonders häufig im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Internetrecht, Versicherungsrecht, Reiserecht oder Gesellschaftsrecht.

Unsere Mandanten beraten wir daher nach Möglichkeit bereits im Stadium der Vertragsanbahnung, denn hier werden mitunter die entscheidenden Weichen für Erfolg und Misserfolg einer sich anschließenden Vertrags- oder auch längeren Geschäftsbeziehung gestellt. Ist ein Vertrag erst einmal begründet worden, kommt es leider nur allzu oft dazu, dass eine der Vertragsparteien - aus welchen Gründen auch immer - die ihr obliegende Vertragspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt. Ein Rechtsstreit ist dann schon fast vorprogrammiert. Und spätestens jetzt sollte der Vertrag einer qualifizierten anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

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