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Fachanwälte

Fachanwälte

In der Rechtsanwaltskanzlei Schardey & Partner finden Sie mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Schardey und Herrn Rechtsanwalt Dr. Lorenz zwei Anwälte, die zugleich über die Zusatzqualifikation eines Fachanwaltes verfügen. So ist Herr Rechtsanwalt Schardey zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Herr Dr. Lorenz Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht.
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, denen die Bezeichnung "Fachanwalt" von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Rechtliche Grundlage ist die Fachanwaltsordnung.
Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt bestimmten Qualitätsstandards. So setzt die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind ferner besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse, die durch Prüfungen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden müssen. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.