Aufgewachsen in Rheinberg am Niederrhein. Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld. Arbeitsrechtliche Promotion an der Universität des Saarlandes ("Die Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers - der allgemeine Teilzeitanspruch des § 8 TzBfG" ). Juristisches Referendariat u.a. beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Anwalt seit 2001, u.a. in einer Arbeitsrechtskanzlei und in einer großen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Köln. Regelmäßige Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (Publikationen). Zudem tritt Herr Dr. Lorenz regelmäßig als Referent im Arbeitsrecht und Sozialrecht auf.
Herr Dr. Lorenz ist in erster Linie in folgenden Rechtsgebieten tätig: Individualarbeitsrecht (z.B. Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vergütung, Versetzung, Teilzeit, Befristung, Zeugnis ); Kollektivarbeitsrecht , Sozialrecht und Mietrecht.
Herr Dr. Lorenz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins ARGE Arbeitsrecht und Mitglied im VdAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.). Weitere Informationen finden Sie z.B. unter
anwaltssuche.de.